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Pensionserhöhung

Pensionserhöhung und Ausgleichszulagenrichtsätze ab
1. Jänner 2013


Die Pensionen werden zum 1. Jänner 2013 um 1,8 % erhöht.

Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden zum 1. Jänner 2013 um 2,8 % angehoben.

Richtsätze - Bezieher/innen einer Eigenpension
für Alleinstehende EUR 837,63
für Ehepaare *) EUR 1.255,89

*) gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Partnerschaft

Richtsätze - Bezieher/innen einer Hinterbliebenenpension
für Witwen/Witwer, für hinterbliebene eingetragene Partner/innen EUR 837,63
für Halbwaisen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres EUR 308,09
für Vollwaisen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres EUR 462,60
für Halbwaisen nach Vollendung des 24. Lebensjahres EUR 547,47
für Vollwaisen nach Vollendung des 24. Lebensjahres EUR 837,63
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Pensionsanpassung

Die Pensionen aus der Pensionsversicherung werden grundsätzlich jährlich angepasst.

Für Leistungen mit einem Stichtag ab 01.01.2010 erfolgt die erstmalige Pensionsanpassung erst mit dem Pensionsstichtag zweitfolgenden Kalenderjahr.

Beispiel:
Pensionsstichtag: 01.08.2012
Erstmalige Pensionserhöhung: 01.01.2014

Ausnahmen bestehen bei Hinterbliebenenpensionen nach Pensionisten/Pensionistinnen.

Beispiel:
Pensionsstichtag der/des Verstorbenen: 01.08.2011
Stichtag der Hinterbliebenenpension(en): 01.07.2012
Erstmalige Pensionserhöhung: 01.01.2013

Liegt der Pensionsstichtag der/des Verstorbenen und der Hinterbliebenenpension im selben Kalenderjahr, wird die Pensionsanpassung ebenfalls erst im zweitfolgenden Kalenderjahr durchgeführt.

Beispiel:
Pensionsstichtag der/des Verstorbenen: 01.03.2012
Pensionsstichtag der Hinterbliebenenpension(en): 01.11.2012
Erstmalige Pensionserhöhung: 01.01.2014
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