Pensionserhöhung
Pensionserhöhung und Ausgleichszulagenrichtsätze ab
1. Jänner 2013
Die Pensionen werden zum 1. Jänner 2013 um 1,8 % erhöht.
Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden zum 1. Jänner 2013 um 2,8 % angehoben.
| für Alleinstehende | EUR 837,63 |
| für Ehepaare *) | EUR 1.255,89 |
*) gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Partnerschaft
| für Witwen/Witwer, für hinterbliebene eingetragene Partner/innen | EUR 837,63 |
| für Halbwaisen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres | EUR 308,09 |
| für Vollwaisen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres | EUR 462,60 |
| für Halbwaisen nach Vollendung des 24. Lebensjahres | EUR 547,47 |
| für Vollwaisen nach Vollendung des 24. Lebensjahres | EUR 837,63 |
Pensionsanpassung
Die Pensionen aus der Pensionsversicherung werden grundsätzlich jährlich angepasst.
Für Leistungen mit einem Stichtag ab 01.01.2010 erfolgt die erstmalige Pensionsanpassung erst mit dem Pensionsstichtag zweitfolgenden Kalenderjahr.
Beispiel:
Pensionsstichtag: 01.08.2012
Erstmalige Pensionserhöhung: 01.01.2014
Ausnahmen bestehen bei Hinterbliebenenpensionen nach Pensionisten/Pensionistinnen.
Beispiel:
Pensionsstichtag der/des Verstorbenen: 01.08.2011
Stichtag der Hinterbliebenenpension(en): 01.07.2012
Erstmalige Pensionserhöhung: 01.01.2013
Liegt der Pensionsstichtag der/des Verstorbenen und der Hinterbliebenenpension im selben Kalenderjahr, wird die Pensionsanpassung ebenfalls erst im zweitfolgenden Kalenderjahr durchgeführt.
Beispiel:
Pensionsstichtag der/des Verstorbenen: 01.03.2012
Pensionsstichtag der Hinterbliebenenpension(en): 01.11.2012
Erstmalige Pensionserhöhung: 01.01.2014
Für Leistungen mit einem Stichtag ab 01.01.2010 erfolgt die erstmalige Pensionsanpassung erst mit dem Pensionsstichtag zweitfolgenden Kalenderjahr.
Beispiel:
Pensionsstichtag: 01.08.2012
Erstmalige Pensionserhöhung: 01.01.2014
Ausnahmen bestehen bei Hinterbliebenenpensionen nach Pensionisten/Pensionistinnen.
Beispiel:
Pensionsstichtag der/des Verstorbenen: 01.08.2011
Stichtag der Hinterbliebenenpension(en): 01.07.2012
Erstmalige Pensionserhöhung: 01.01.2013
Liegt der Pensionsstichtag der/des Verstorbenen und der Hinterbliebenenpension im selben Kalenderjahr, wird die Pensionsanpassung ebenfalls erst im zweitfolgenden Kalenderjahr durchgeführt.
Beispiel:
Pensionsstichtag der/des Verstorbenen: 01.03.2012
Pensionsstichtag der Hinterbliebenenpension(en): 01.11.2012
Erstmalige Pensionserhöhung: 01.01.2014
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