Krankenversicherung
Ob Krankheit oder Geburt, Zahnschmerz oder Gesundheitsvorsorge - in all diesen Fällen ist es
Aufgabe der Krankenversicherungsträger, eine um-
fassende Vorsorge zu treffen bzw. eine aus-
reichende medizinische Versorgung sicherzustellen.
Um Ihnen einen Überblick über die vorgesehenen
Leistungen zu verschaffen, haben wir die einzelnen
Themenbereiche der gesetzlichen Kranken-
versicherung in einfacher und verständlicher
Weise dargestellt. Eine Besonderheit der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) ist die Durchführung der Krankenversicherung nach zwei verschiedenen Gesetzen.
In der Abteilung A sind versichert:
Hinsichtlich der Barleistungen (Krankengeld, Wochengeld) gelten für diese Personen die Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), im übrigen Leistungsrecht der Krankenversicherung sind die Bestimmungen des Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (B-KUVG) maßgebend.
In der Abteilung B sind versichert:
Aufgabe der Krankenversicherungsträger, eine um-
fassende Vorsorge zu treffen bzw. eine aus-
reichende medizinische Versorgung sicherzustellen.
Um Ihnen einen Überblick über die vorgesehenen
Leistungen zu verschaffen, haben wir die einzelnen
Themenbereiche der gesetzlichen Kranken-
versicherung in einfacher und verständlicher
Weise dargestellt. Eine Besonderheit der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) ist die Durchführung der Krankenversicherung nach zwei verschiedenen Gesetzen.
In der Abteilung A sind versichert:
- Angestellte der ÖBB,
- Privatbahnbedienstete,
- Bedienstete der Schlaf- und Speisewagenbetriebe,
- Personen, die in knappschaftlichen Betrieben oder diesen gleichgestellten Betrieben beschäftigt sind,
- Lehrlinge
- Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen
- Bezieher einer ASVG-Pension
Hinsichtlich der Barleistungen (Krankengeld, Wochengeld) gelten für diese Personen die Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), im übrigen Leistungsrecht der Krankenversicherung sind die Bestimmungen des Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (B-KUVG) maßgebend.
In der Abteilung B sind versichert:
- Beamte der ÖBB,
- diesen gleichgestellte Personen und
- Personen, die vom Zentralen Rechnungsservice der ÖBB einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss erhalten.
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