Freiwillige Versicherung
Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird bw. um höhere Leistungsansprüche in der Pensionsversicherung zu erschließen, besteht die Möglichkeit, über Antrag , eine entsprechende, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte freiwillige Versicherung, einzugehen.
In der Pensionsversicherung sind folgende Arten der freiwilligen Versicherung vorgesehen:
- Selbstversicherung
- Weiterversicherung
- Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
- Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes
- Weiterversicherung für die Pflege naher Angehöriger
- Selbstversicherung für die Pflege naher Angehöriger seit 01.01.2006
- Nachträgliche Selbstversicherung für Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung - gilt für Schulbesuche ab 01.01.2005 (siehe auch -Schul-/Studien- und Ausbildungszeiten)
- Höherversicherung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren AUSKUNFTSDIENST.
