Selbstversicherung
Die Selbstversicherung soll die Voraussetzungen für eine anschließende Weiterversicherung schaffen, wenn keine oder zu wenig Vorversicherungszeiten (siehe Weiterversicherung) vorliegen. Sie ist auch rückwirkend für 12 Monate zulässig.
Eine Erwerbstätigkeit vor der Selbstversicherung ist nicht erforderlich.
Eine Erwerbstätigkeit vor der Selbstversicherung ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen
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Für die Zeit, in der jemand
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ist die Selbstversicherung ausgeschlossen.
Beginn und Ende
Die Selbstversicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, den der Versicherte wählt, frühestens jedoch mit Beginn des zwölften vor der Antragstellung liegenden Monats und spätestens mit dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt.
Die Selbstversicherung endet
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Kosten und Beitragsentrichtung
Wenn vor der Selbstversicherung noch keine Pflichtversicherung bestanden hat, beträgt die Beitragsgrundlage EUR 2.590,00.
War jemand zuvor schon pflichtversichert, ist die Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsverdienst aus dem Kalenderjahr vor dem Beschäftigungsende.
Diese Beitragsgrundlage ist mit dem Mindestbetrag von EUR 708,90 und dem Höchstbetrag von EUR 5.180,00 begrenzt.
Erfolgt die Weiterversicherung nach einer Selbstversicherung, ist die Beitragsgrundlage im selben Ausmaß wie bisher anzusetzen.
Als Beitrag zur Selbstversicherung sind pro Monat 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage zu bezahlen.
Ein Selbstversicherungsmonat kostet
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Formulare
