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Überweisungsverfahren
Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, einem Bundesland oder einer Gemeinde stehen, sind mit diesem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung ausgenommen, wenn daraus ein Glossarbegriff anzeigen Ruhegenuss oder Glossarbegriff anzeigen Versorgungsgenuss zusteht.

Damit bei einem Übertritt vom privaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis und umgekehrt keine versicherungsrechtlichen Nachteile entstehen, werden Überweisungsbeträge geleistet.
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