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Pensionen im Überblick
In der Pensionsversicherung wird zwischen Glossarbegriff anzeigen Eigenpension(en) (Leistungen, die aus einem eigenen Versicherungsverhältnis gebühren) und Glossarbegriff anzeigen Hinterbliebenenpension(en) (Leistungen, die aus dem Versicherungsverhältnis eines/einer Verstorbenen entstehen) unterschieden.

Eigenpensionen

Der Leistungskatalog der Pensionsversicherung der Arbeiter und der Angestellten beinhaltet

  • die Alterspension,
  • die Korridorpension,
  • die Schwerarbeitspension (seit 01.01.2007)
  • die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer und
  • die krankheitsbedingten Pensionen( Invaliditäts/Berufsunfähigkeitspension).

Der Leistungskatalog der knappschaftlichen Pensionsversicherung beinhaltet

  • die Knappschaftsalterspension,
  • die Korridorpension,
  • die Schwerarbeitspension (seit 01.01.2007),
  • die vorzeitige Knappschaftsalterspension bei langer Versicherungsdauer,
  • die Knappschaftsvollpension bei Vorliegen von Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit,
  • die Knappschaftspension bei Dienstunfähigkeit und
  • den Knappschaftssold.

 

Glossarbegriff anzeigen Hinterbliebenenpension(en)

Der Leistungskatalog in allen Pensionsversicherungszweigen beinhaltet an Hinterbliebenenpensionen

  • die Witwen(Witwer)pension,
  • die Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen,
  • die Waisenpension und
  • die Abfindung.

Für die einzelne Pensionsarten müssen jeweils unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Anspruch auf eine Pension besteht bei

  • Eintritt des Versicherungsfalles
    Es gibt folgende Versicherungsfälle:
    Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit, Alter und Tod
    UND
  • Erfüllung einer Mindestversicherungszeit
    UND
  • Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen
    soweit sie für die einzelnen Pensionsleistungen vorgesehen sind.

 

 

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