Pensionen im Überblick
In der Pensionsversicherung wird zwischen
Eigenpension(en) (Leistungen, die aus einem eigenen Versicherungsverhältnis gebühren) und
Hinterbliebenenpension(en) (Leistungen, die aus dem Versicherungsverhältnis eines/einer Verstorbenen entstehen) unterschieden.
Eigenpension(en) (Leistungen, die aus einem eigenen Versicherungsverhältnis gebühren) und
Hinterbliebenenpension(en) (Leistungen, die aus dem Versicherungsverhältnis eines/einer Verstorbenen entstehen) unterschieden. Eigenpensionen
Der Leistungskatalog der Pensionsversicherung der Arbeiter und der Angestellten beinhaltet
- die Alterspension,
- die Korridorpension,
- die Schwerarbeitspension (seit 01.01.2007)
- die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer und
- die krankheitsbedingten Pensionen( Invaliditäts/Berufsunfähigkeitspension).
Der Leistungskatalog der knappschaftlichen Pensionsversicherung beinhaltet
- die Knappschaftsalterspension,
- die Korridorpension,
- die Schwerarbeitspension (seit 01.01.2007),
- die vorzeitige Knappschaftsalterspension bei langer Versicherungsdauer,
- die Knappschaftsvollpension bei Vorliegen von Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit,
- die Knappschaftspension bei Dienstunfähigkeit und
- den Knappschaftssold.
Hinterbliebenenpension(en)
Der Leistungskatalog in allen Pensionsversicherungszweigen beinhaltet an Hinterbliebenenpensionen
- die Witwen(Witwer)pension,
- die Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen,
- die Waisenpension und
- die Abfindung.
Für die einzelne Pensionsarten müssen jeweils unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Anspruch auf eine Pension besteht bei
- Eintritt des Versicherungsfalles
Es gibt folgende Versicherungsfälle:
Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit, Alter und Tod
UND - Erfüllung einer Mindestversicherungszeit
UND - Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen
soweit sie für die einzelnen Pensionsleistungen vorgesehen sind.
