Rechtliche Grundlagen
Allgemeines
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der VAEB sind das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz(B-KUVG) .
Weitere bedeutende Rechtsgrundlagen sind Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) sowie Satzung und Krankenordnung der VAEB.
Die Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts (SozDok) bietet einen Überblick über alle sozialversicherungsrelevanten Rechtsvorschriften. (Europarecht, österreichische Bundes- und Landesgesetze, Verordnungen und andere Durchführungsvorschriften, Erlässe, Hinweise auf Gesetzesmaterialien etc.)
Dem Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS) können Sie weitere Informationen zur österreichischen Rechtsordnung entnehmen.
Im Informationssystem des Parlaments finden Sie zusätzliche Gesetzesmaterialien.
Satzung
Bestimmte organisatorische oder beitrags- und leistungsrechtliche Angelegenheiten können von den Versicherungsträgern in der Satzung geregelt werden.
Die Ermächtigung dazu ist in den Sozialversicherungsgesetzen enthalten. Die Satzung wird von der Generalversammlung beschlossen, von der Aufsichtsbehörde genehmigt und im Internet verlautbart.
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Die Ermächtigung dazu ist in den Sozialversicherungsgesetzen enthalten. Die Satzung wird von der Generalversammlung beschlossen, von der Aufsichtsbehörde genehmigt und im Internet verlautbart.
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Satzung 2011
(131 kB)
Krankenordnung
Jeder Versicherungsträger ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenordnung zu erlassen. Sie enthält Bestimmungen über das Verhalten des Versicherten im Erkrankungs- bzw. Leistungsfall.
Die Krankenordnung wird vom Vorstand des Versicherungsträgers beschlossen, von der Aufsichtsbehörde genehmigt und im Internet verlautbart.
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Die Krankenordnung wird vom Vorstand des Versicherungsträgers beschlossen, von der Aufsichtsbehörde genehmigt und im Internet verlautbart.
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Krankenordnung_VAEB
(487 kB)
Amtliche Verlautbarungen
Seit Jänner 2002 erfolgen Kundmachungen von Durchführungsvorschriften der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes zu den Sozialversicherungsgesetzen nicht mehr in gedruckter Form in der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit", sondern unter der Adresse www.avsv.at. Diese Adresse können Sie über den Link Amtliche Verlautbarungen anwählen.
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