Familienhospizkarenz Feststellung der Versicherungszeiten und des Pensionsanspruches Fiktives Ausgedinge Finanzielle Unterstützung Fortbetriebspension Fortsetzung des Verfahrens Freiwillige Leistungen Freiwillige Versicherung
Familienhospizkarenz
Die Familienhospizkarenz kann für drei Monate beansprucht werden; auf Antrag ist eine Verlängerung auf sechs Monate möglich. Während dieser Zeit werden Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung geleistet.
Feststellung der Versicherungszeiten und des Pensionsanspruches
Weiters können Versicherte überprüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Pension erfüllt sind bzw. erfüllt werden können.
Fiktives Ausgedinge
Die Höhe dieses Pauschalbetrages orientiert sich am Einheitswert des land-/forstwirtschaftlichen Betriebes, ist aber nach oben hin begrenzt (max. 19 Prozent des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes im Jahr 2011).
Finanzielle Unterstützung
Fortbetriebspension
Eine Witwen-/Witwerpension/Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen kann dann aber nicht mehr ausbezahlt werden, da die Versicherungszeiten des/der Verstorbenen bereits abgegolten wurden.
Fortsetzung des Verfahrens
Sind solche Personen nicht vorhanden, sind allfällige Ansprüche im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens geltend zu machen.
Freiwillige Leistungen
Freiwillige Versicherung
Man unterscheidet dabei:
- die Weiterversicherung
- die Weiterversicherung für pflegende Angehörige
- die Selbstversicherung
- die Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes
- die Selbstversicherung für die Pflege naher Angehöriger
- die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Auch die Höherversicherung ist eine Form der freiwilligen Versicherung. Sie ermöglicht den in der Pensionsversicherung Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherten den künftigen Pensionsanspruch zu erhöhen.
