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Wie errechnet sich die Waisenpension?
Eine Waisenpension wird immer von einer 60-prozentigen Witwen(Witwer)pension abgeleitet.

Die Waisenpension beträgt für jedes

einfach verwaiste Kind40 Prozent
doppelt verwaiste Kind60 Prozent

 
dieser Witwen(Witwer)pension.
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