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Pensionshöhe - Geburtsjahrgänge ab 1955
Für alle Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind, gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG).
Innerhalb dieser Personengruppe wird unterschieden zwischen
  • Personen, die ab 1. Jänner 2005 erstmals in der Pensionsversicherung pflichtversichert sind. Für sie ergibt sich die Pensionshöhe aus dem Pensionskonto.
  • Personen, die vor 1. Jänner 2005 bereits einen Versicherungsmonat in der Pensionsversicherung erworben haben. Für sie ergibt sich die Pensionshöhe aus einem Mischsystem von Altrecht und Pensionskonto (Parallelrechnung).

    Ab 1. Jänner 2014 werden die bis dahin erworbenen Anwartschaften mit einer Kontoerstgutschrift ins Pensionskonto übertragen.

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