Inhalt des Pensionskontos Kontomitteilung Beitragsgrundlagen Teil- und Gesamtgutschrift Pensionswert Pensionssplitting
Inhalt des Pensionskontos
- die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer
Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit nach dem
ASVG, GSVG, FSVG und BSVG,
- die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer
Teilversicherung in der Pensionsversicherung (wegen Krankengeld-,
Wochengeld-, Arbeitslosengeld-, Notstandshilfebezug, Kindererziehung,
Präsenz- und Zivildienst),
- die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer
freiwilligen Versicherung,
- die im betreffenden Kalenderjahr erworbene Gutschrift
(Teilgutschrift),
- die Gesamtgutschrift,
- die im betreffenden Kalenderjahr entrichteten
Beiträge (Teilbeträge),
- die ab dem 01.01.2005 jährlich entrichteten
Beiträge.
Kontomitteilung
Die unverbindliche Kontomitteilung enthält für das jeweils vergangene Kalenderjahr:
- die Gesamtgutschrift,
- die Jahressumme der Beitragsgrundlagen,
- die Teilgutschrift und
- die Beitragsleistung.
Beitragsgrundlagen
| Versicherungszeiten auf Grund von | Beitragsgrundlage |
|---|---|
| Erwerbstätigkeit | Einkommen, von dem die Beiträge bezahlt werden. |
| Schulzeiten | 10fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage |
| Studien- und Ausbildungszeiten | 20fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage |
| Kindererziehung *) | EUR 1.614,32 |
| Präsenz-, Zivil-, Auslands- und Ausbildungsdienst *) | EUR 1.614,32 |
| Krankengeld *) | Bemessungsgrundlage für das Krankengeld |
| Wochengeld *) | Leistungshöhe |
| Übergangsgeld *) | Leistungshöhe |
| Arbeitslosigkeit *) | 70 % des Einkommens, von dem das Arbeitslosengeld bemessen wird |
| Notstandshilfe *) | 92 % des Arbeitslosengeldbezuges |
Für die mit *) gekennzeichneten Zeiten zahlen das Arbeitsmarktservice, der Familienlastenausgleichsfonds, das Bundesministerium für Landesverteidigung oder der Bund die Beiträge.
Teil- und Gesamtgutschrift
Übersteigt die jeweilige Beitragsgrundlagensumme die Jahreshöchstbeitragsgrundlage, so erfolgt für den Überschreitungsbetrag keine Teilgutschrift, sondern die Beiträge über der Jahreshöchstbeitragsgrundlage werden bei Anfall der Pension oder über eigenen Antrag auch vorher rückerstattet.
Die Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre wird aufgewertet und mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres zusammengezählt. Das Ergebnis ist die Gesamtgutschrift.
Pensionswert
Wenn Sie bereits vor dem 01.01.2005 versichert waren, ergibt sich Ihr Pensionswert aus der sogenannten „Parallelrechnung“. Es werden zwei Pensionen jeweils aus dem gesamten Versicherungsverlauf berechnet: aus dem Pensionskonto eine APG-Pension und eine Altpension nach den bis zum 31.12.2004 in Geltung gestandenen Bestimmungen. Die beiden Pensionen werden im Verhältnis Ihrer Versicherungszeiten vor und ab 2005 aufgeteilt.
Liegen ab dem 01.01.2005 weniger als 36 Versicherungsmonate vor, wird der Pensionswert - ohne Anwendung der Parallelrechnung - nur nach den bis zum 31.12.2004 in Geltung gestandenen Bestimmungen berechnet..
Zukünftige Versicherungszeiten sowie Abschläge bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter sind in diesem Wert nicht berücksichtigt.
Pensionssplitting
Teilgutschriften, die nicht auf eine Erwerbstätigkeit zurückgehen (zB für Arbeitslosengeld) können nicht übertragen werden.
Die Übertragung muss bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes beantragt werden.
Pensionskonto
