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Gesundmeldung Online
Ein vom behandelnden Arzt festgestellter Krankenstand bleibt solange aufrecht, wie Sie arbeitsunfähig krank sind und sich nachweislich in ärztlicher Behandlung befinden. Die Gesamtdauer des Krankenstandes muss vom Arzt bestätigt sein. Das Blatt 4 der Dienstunfähigkeitsbescheinigung bitte nach wie vor bei Ihrer Dienststelle zur Bestätigung des Dienstantrittes abgeben.

Diese ONLINEMELDUNG ERSETZT die Gesundmeldung bei Ihrem behandelnden Arzt NICHT!
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SELBSTABMELDUNG VOM KRANKENSTAND | Schritt 1 von 2