Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) führt neben der Pensionsversicherung für Arbeiter und Angestellte in Eisenbahnunternehmen auch die knappschaftliche Pensionsversicherung durch. Die gesetzlichen Bestimmungen für den Anspruch auf eine Pensionsleistung sind bei allen Pensionsversicherungen gleich geregelt, Unterschiede ergeben sich bei der Bezeichnung der Leistung (siehe "Pensionen im Überblick") sowie bei der Pensionsberechnung (siehe "Pensionshöhe"). Soweit die folgenden Ausführungen in gleicher Weise anzuwenden sind, wird der Einfachheit halber nur auf die Pensionsversicherung der Arbeiter und Angestellte Bezug genommen. Wenn unterschiedliche Regelungen gelten, erfolgt eine getrennte Beschreibung.
Pensionsantrittsalter Erfüllung einer Mindestversicherungszeit Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen
Pensionsantrittsalter
Seit 01.07.2004 wird das Pensionsantrittsalter schrittweise bis zum Regelpensionsalter (Frauen: 60. Lebensjahr; Männer: 65. Lebensjahr) angehoben.
Sonderbestimmungen für Langzeitversicherte sehen frühere Pensionsantritte vor. Nähere Informationen finden Sie links in der Navigation unter "Hackler - Langzeitversicherung" bzw. "Hackler - Schwerarbeit" .
Erfüllung einer Mindestversicherungszeit
Diese ist erfüllt, wenn
vorliegen. |
Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen
Diese sind erfüllt, wenn zum Stichtag
Als Beitragsmonate der Pflichtversicherung zählen pro Kind auch bis zu 24 Monate des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld und bis zu 30 Monate an Präsenz- und Zivildienst.
Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (Alter, Versicherungsmonate oder Beitragsmonate der Pflichtversicherung) bleibt die Mindestversicherungszeit bei späterem Pensionsantritt unverändert.
- eine bestimmte Mindestanzahl an Versicherungsmonaten oder an Beitragsmonaten der Pflichtversicherung erworben wurden und
- keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung sowie keine sonstige selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit mit einem monatlichen Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 386,80 (nach dem BSVG mehr als EUR 2.400,00 Einheitswert) sowie kein monatlicher Bezug aus einem öffentlichen Mandat (zB. Bürgermeister) über EUR 4.070,37 vorliegt.
Besteht am Stichtag eine Pflichtversicherung auf Grund des Bezuges einer Kündigungsentschädigung, gebührt keine Pension. In diesem Fall ist der Antrag zu verschieben.
Das Ausmaß der erforderlichen Versicherungsmonate oder Beitragsmonate der Pflichtversicherung beträgt:
| Stichtag im Jahr |
Versicherungs- monate |
Beitragsmonate der Pflichtversicherung |
| 2012 | 450 (37,5 Jahre) | 420 (35 Jahre) |
| 2013 | 456 (38 Jahre) | 426 (35,5 Jahre) |
| 2014 | 462 (38,5 Jahre) | 432 (36 Jahre) |
| 2015 | 468 (39 Jahre) | 438 (36,5 Jahre) |
| 2016 | 474 (39,5 Jahre) | 444 (37 Jahre) |
| 2017 | 480 (40Jahre) | 450 (37,5 Jahre) |
Als Beitragsmonate der Pflichtversicherung zählen pro Kind auch bis zu 24 Monate des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld und bis zu 30 Monate an Präsenz- und Zivildienst.
Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (Alter, Versicherungsmonate oder Beitragsmonate der Pflichtversicherung) bleibt die Mindestversicherungszeit bei späterem Pensionsantritt unverändert.
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