Grundsätzlich wird unterschieden zwischen
- Eigenpension - Leistungen, die aus einem eigenen Versicherungsverhältnis gebühren - und
- Hinterbliebenenpension - Leistungen, die aus dem Versicherungsverhältnis eines/einer Verstorbenen entstehen.
Der Erwerb von Versicherungszeiten ist die Basis für das Entstehen eines Pensionsanspruches und entscheidend für die Pensionshöhe.
Die VAEB hat auch die Aufgabe, durch Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge (z.B. Kur) und der Rehabilitation den vorzeitigen Anfall einer Pension nach Möglichkeit zu verhindern bzw. zu verzögern.
Darüber hinaus obliegt der VAEB die Durchführung des Verfahrens zur Gewährung von Pflegegeld nach den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) für Ihre Leistungsbezieher.
Pensionsbezieher haben mit ihrer Pension nicht nur eine vom Staat garantierte finanzielle Absicherung nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, sondern sind damit, so wie aktiv Erwerbstätige, in den umfassenden Schutz des österreichischen Sozialsystems eingebunden.