Bei Personen im Berufsleben dient die Gesundheitsvorsorge der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
der Versicherten.
Bei Pensionsbeziehern steht die Aufrechterhaltung einer möglichst hohen
Lebensqualität und die Vermeidung der Pflegebedürftigkeit im Mittelpunkt. Dazu gehören Kuraufenthalte, Aufenthalte in Erholungs- und Genesungsheimen.
Alle Aufenthalte müssen beim Arzt beantragt werden (z.B. Kurantrag).