Mit der Einführung der e-card brauchen Sie bei
Inanspruchnahme von zahnärztlicher Hilfe durch Vertragspartner der VAEB
keinen Patientenschein für Zahnbehandlung/ Zahnersatz mehr.
Die Verrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt direkt mit der VAEB. Damit
entfällt für Sie auch die Anforderung der Patientenscheine.
Für Überweisungen, Bewilligungen und Transportaufträge sind zwar Scheine
erforderlich, diese liegen aber bei jedem Vertragsarzt / jeder Vertragsärztin
als Ersatzpatientenschein der VAEB kostenlos auf.
Zuschüsse
Zu Zahnspangen und Kronen gewährt die VAEB finanzielle Zuschüsse.